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Einwendung trotz positiven Dialogs

Die Begleitgruppe im HZG-Dialog zum Rückbau der Atomanlagen der ehemaligen Forschungsanlage GKSS hat im Rahmen der Auslegungsfrist für die Genehmigungsunterlagen bis zum 6. Februar eine Einwendung verfasst.

Nur wer bis zu diesem Zeitpunkt Einwendungen erhoben hat, kann beim Ende März stattfindenden Erörterungstermin der Genehmigungsbehörde, dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium (MELUR), seine Bedenken äußern und hat im weiteren Verlauf ein Klagerecht gegen den Genehmigungsbescheid.

Im Grundsatz zieht die Begleitgruppe ein durchaus positives Resümee aus dem bisherigen Verlauf des Dialogprozess. Einige wesentliche Punkte, die bei anderen Stilllegungsanträgen zu Kritik aus der Bevölkerung führten, konnten so schon im Vorfeld ausgeräumt werden. Einzelne Einwendungen der Begleitgruppe sollen zudem die Genehmigungsbehörde dazu auffordern, den Plänen des HZG in der vorliegenden Form zu folgen und hier keine Änderungen vorzunehmen.

Dennoch hat die Begleitgruppe auch weiterhin Bedenken an verschiedenen Details der HZG-Pläne und am weiteren Verlauf des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
„Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, um die Strahlenbelastung durch den Rückbau möglichst gering zu halten“, stellt Bernd Redecker, Sprecher der Begleitgruppe fest.
Auch wenn die bisherigen Erfahrungen dafür sprechen, dass im Dialog für viele der in der Einwendung der Begleitgruppe angesprochenen Themen eine Lösung gefunden wird.

Eine Einwendung musste die Begleitgruppe auch deshalb stellen, weil sie bislang im (freiwilligen) Dialog-Verfahren mit HZG keine eigene Rechtsstellung besitzt. Das formale, atomrechtliche Genehmigungsverfahren räumt Begleitprozessen, wie er mit dem HZG-Dialog erfolgt, keinen rechtlichen Status ein. Im Konfliktfall gibt es für die Begleitgruppe kein Klagerecht und auch keine nachträgliche Möglichkeit, die Stilllegungsgenehmigung anzufechten.

Dieses Recht eröffnet nur die Einwendung im formalen Genehmigungsverfahren. In diesem Sinn versteht die Begleitgruppe die Einwendung als einen Beitrag, ein mehr „Augenhöhe“ im Dialogprozess zu erreichen. Insofern ist es der Begleitgruppe wichtig, einerseits die inhaltlichen Bedenken zu äußern, aber andererseits auch deutlich zu machen, dass diese den bislang überaus konstruktiven HZG-Dialog an sich nicht in Frage stellen.

„Die Argumentation der mangelnden Rechtsstellung der Begleitgruppe und die damit verbundenen Einwendungen können wir nachvollziehen“, erklärt Dr. Torsten Fischer, Leiter der HZG-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. „Über weitere Bedenken der Gruppe wird im Rahmen des bevorstehenden Erörterungstermins gemeinsam mit dem Ministerium diskutiert“, so Fischer weiter.

Weitere Infos auch unter


umweltfairaendern.de www.lagatom.de Download: Einwendung der Mitglieder der Begleitgruppe des HZG-Dialogs zum Antrag für die Stilllegung der ehemaligen Atomanlage der GKSS durch das Helmholtz-Zentrum Geesthacht. (67 KB)