Einführung der XRechnung gemäß E-Government-Gesetz (EGovG)
Ab 27. November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller für Aufträge ab 1.000,00 Euro netto an Zuwendungsempfänger des Bundes verpflichtend (siehe E-Rechnungs-Gesetzes vom 04.04.2017 (BGBI. I, 770 ff) sowie der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV)).
Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes geregelt. Alle Lieferanten sind hiermit aufgefordert, von den Möglichkeiten einer elektronischen Rechnungsstellung Gebrauch zu machen.
Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) vorgesehen, welche unter xrechnung-bdr.de erreichbar ist.
Damit die Rechnung dem Hereon korrekt zugeordnet werden kann, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer 992‐80187‐74 zwingend erforderlich.
Sie haben auch die Möglichkeit, XRechnungen direkt über die E-Mail xrechnung@hereon.de zuzustellen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ab dem 27.11.2020 keine Rechnungen in Papierform per Post oder Fax akzeptieren können.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Informationsschreiben.
Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, wenden Sie sich gern an unsere Kreditorenbuchhaltung unter kreditor@hereon.de.